Umsatzsteuer

Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Das Bundesfinanzministerium ergänzt sein Schreiben zur Steuerschudlnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen mit einem weiteren Schreiben.
Zahlungsverweigerung von Beginn an verhindert Vorsteuerabzug
Wer durch Zahlungsverweigerung zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung bestreitet, kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsatzsteuer auf zubereiteten Kaffee
Zubereiteter Kaffee unterliegt als Getränk grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Ausgleichzahlungen bei Leasingende
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.
Spätere Korrektur der Vorsteueraufteilung
Die Finanzverwaltung akzeptiert jetzt die spätere Korrektur einer vorläufigen Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus allgemeinen Aufwendungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
Zur Identifizierung einer Leistung kann eine Rechnung auch auf andere Geschäftsunterlagen verweisen, wenn diese darin eindeutig genannt werden.
Sicherungseinbehalt berechtigt zur Umsatzsteuerberichtigung
Ein mehrjähriger Sicherungseinbehalt bereichtigt den Leistungserbringer, die abzuführende Umsatzsteuer ab dem Leistungszeitpunkt entsprechend zu berichtigen und nur auf den bereits bezahlten Teil der Rechnung Umsatzsteuer abzuführen.
Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen kommt es allein darauf an, ob der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet.
Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.

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