Umsatzsteuer

Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Steuerbefreiung von Musikunterricht
Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt.
Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte
Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.
Pflicht zur E-Rechnung trifft auch Vereine
Auch Vereine müssen ab dem nächsten Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und spätestens in einigen Jahren selbst E-Rechnungen ausstellen, wenn sie an Unternehmen Dienstleistungen erbringen oder Waren verkaufen.
Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024
Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.
Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Einführung der Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden.
Zeitpunkt der Vereinnahmung bei einer Überweisung
Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an.

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