Erbschaft und Schenkung

• Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
• Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.
• Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.
• Das Vermächtnis
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
• Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung
Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.
• Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.
• Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.
• Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.
• Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

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