Erbschaft und Schenkung

• Lebenspartnerschaft ohne Erbschaftssteuerprivileg
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, anders als die Ehe, kein erbschaftssteuerliches Privileg.
• Keine Anzeigepflicht für Unterstützungskassen und Pensionsfonds
Unterstützungskassen und Pensionsfonds sind nicht dazu verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Anzeige zu machen, bevor sie Renten an die Hinterbliebenen des Erblassers auszahlen.
• Inhaltsgleiche Testamente von Ehegatten
Errichten Eheleute zwei inhaltlich identische Testamente, kann daraus alleine noch nicht auf ein gemeinschaftliches Testament geschlossen werden.
• Höhere Erbschaftsteuer für Unternehmen
Der Kompromiss zur Gegenfinanzierung der Steuerreform enthält auch eine bisher kaum beachtete Steuererhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
• Erbvertrag verbietet keine Schenkungen
Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, durch Verfügungen sein eigenes Vermögen und gleichzeitig den Nachlass zu verändern und zu vermindern.
• Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet Betriebe
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet viele mittelständische Betriebe, weil die Steuer aus der Substanz zu bezahlen ist.
• Verlustabzug in Erbfällen
Ein Erbe kann die Verluste, die dem Erblasser entstanden waren, bei seiner Veranlagung für das Jahr des Erbfalls geltend machen.
• Schwiegerkinder sind auch nach einer Scheidung erbberechtigt
Wird ein Ehegatte von den Schwiegereltern als Erbe eingesetzt, so verliert er sein Erbrecht nicht automatisch durch eine spätere Scheidung der Ehe.
• Nachträgliche Erbschaftsteuer bei Insolvenz
Auch eine Insolvenz gilt als Betriebsaufgabe und führt damit zur Nachversteuerung von Betriebsvermögen.
• Vermögensübertragungen über das Betriebsvermögen
Die Vermögensübertragung auf Ihre Nachfolger ist besonders günstig über Betriebsvermögen zu realisieren.

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