Erbschaft und Schenkung

• Verlustabzug ist nicht vererbbar
Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
• Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.
• Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.
• Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers
Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.
• Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung
Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird.
• Steuergünstige Kettenschenkung
Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.
• Vergütung eines Testamentsvollstreckers
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers unterliegt nur der Einkommensteuer, jedoch nicht der Erbschaftsteuer.
• Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben
Eine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern.
• Rückwirkende Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes
Das am 28. Dezember 1996 in Kraft getretene Erbschaftssteuerrecht gilt rückwirkend auch für Erbschaften und Schenkungen ab dem 1. Januar 1996.
• Verfassungsgerichtsentscheidung zur Erbschaftsteuer
Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.

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