Vermögensaufbau und Altersvorsorge

• Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
• Steueraufkommen von Rentnern hat sich seit 2005 verdoppelt
Während die Zahl steuerpflichtiger Rentner seit 2005 um rund 50 % gestiegen ist, hat sich das von diesen Rentnern gezahlte Steueraufkommen in der selben Zeit mehr als verdoppelt.
• Missbräuchliches Bondstripping
Dient Bondstripping allein dazu, einen Steuervorteil zu erzielen, liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, die das Finanzamt nicht anerkennen muss.
• Anforderungen an vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag
Die Möglichkeit, aus mehreren vorgegebenen Anlagestrategien wählen zu können, macht aus einer Kapitallebensversicherung noch keinen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag.
• Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
• Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
• Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust
Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.
• Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
• Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.
• Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung
Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.

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