Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

• Kindergeld trotz Scheidungsantrags
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
• Kindergeldzulage trotz fehlenden Bezugs von Kindergeld
Eine Kindergeldzulage muss auch gewährt werden, wenn bei Nutzungsbeginn des Eigenheims kein Kindergeld bezogen wird.
• Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern
Aufwendungen für die Pflege von Eltern oder Kindern können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.
• Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Ehegatten, die beide steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, haben ein Wahlrecht bei der Steuerklassen für den Lohnsteuerabzug.
• Auslegung der Einkunftsgrenzen beim Kindergeld
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
• Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
• Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
• Umgang mit Scheidungskosten
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

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