Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

• Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte
Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen.
• Vermögen von behinderten Kindern
Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen.
• Kein Kindergeld nach Heirat des Kindes
Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat.
• Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
• Kindergeldanspruch während Zivil- oder Wehrdienst
Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
• Bindungswirkung von Kindergeldbescheiden
Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
• Überschreiten des Jahresgrenzbetrags
Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.
• Unterhaltszahlung bei Zweitausbildung
Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
• Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung
Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.
• Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbar
Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.

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