Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

• Änderungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht 2021
Die größte Reform im steuerlichen Spenden - und Gemeinnützigkeitsrecht bringt fast durchweg Verbesserungen für Steuerzahler und gemeinnützige Organisationen.
• Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen
Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.
• Verbesserungen für Behinderte und Pflegende ab 2021
Ab 2021 wird die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
• Überblick der Änderungen für 2021
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
• Vereinfachung bei Kinder- und Elterngeldanträgen
Eltern sollen künftig bei der Geburt eines Kindes deutlich einfacher Anträge für Kinder- und Elterngeld stellen können, indem Leistungen gebündelt beantragt werden können und Behörden Daten miteinander austauschen.
• Bonuszahlung der Krankenkasse ist keine Beitragserstattung
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für die Teilnahme an kostenpflichtigen Gesundheitsmaßnahmen sind keine Beitragserstattung, die den Sonderausgabenabzug mindern würde.
• Gewinn aus Weiterverkauf von Eintrittskarten ist steuerpflichtig
Eintrittskarten sind steuerechtlich ein Wirtschaftsgut, bei dem ein Spekulationsgewinn aus dem Weiterverkauf steuerpflichtig ist.
• Zweites Familienentlastungsgesetz in Arbeit
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
• Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.
• Rollstuhlgerechter Gartenweg ist keine außergewöhnliche Belastung
Wenn die Terrasse bereits mit dem Rollstuhl erreichbar ist, dann führt die zusätzliche Anlage eines rollstuhlgerechten Gartenwegs nicht mehr zu einer außergewöhnlichen Belastung.

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