Einkommensteuer - Immobilien

• Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
• Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
• Darlehensverträge unter nahen Angehörigen
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
• Schuldzinsen in einem Cash-Pool nicht abziehbar
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
• Reparaturkosten für einen Wasserschaden sind Erhaltungsaufwand
Die zur Beseitigung eines Wasserschadens angefallenen Kosten sind als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abzugsfähig.
• Vorsteuerabzug für hauseigene Solaranlage
Ist eine Photovoltaikanlage so dimensioniert, dass regelmäßig überschüssiger Strom verzeugt wird, so erfolgt der Betrieb unternehmerisch und ein voller Vorsteuerabzug ist schon in der Investitionsphase möglich.
• Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Die Erträge beim Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.
• Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.
• Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung
Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand.
• Grunderwerbsteueraufhebung bei Insolvenz und Vertragsanfechtung
Ein Grunderwerbsteuerbescheid wird nicht allein durch Insolvenz oder Vertragsanfechtung des Käufers nichtig.

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