Einkommensteuer - Immobilien

• Höhere Grunderwerbsteuer 2014 in drei Bundesländern
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.
• Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung
Inwieweit Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, ist weiter unklar.
• Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten
Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.
• Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug
Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.
• Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten abziehbar sein.
• Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
• Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
• Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.
• Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte
Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.
• Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen.

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