Einkommensteuer - Immobilien

• Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.
• Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
• Wechsel der AfA-Methode für ein Gebäude ist nicht zulässig
Bei einem Gebäude, das bisher degressiv abgeschrieben wurde, kann auch nach einer wesentlichen baulichen Erweiterung nicht zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
• Abschreibung bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Auch bei der mittelbaren Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte die normale Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen.
• Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
• Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.
• Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
• Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand
Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.
• Kosten für einen Bauprozess
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
• Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme
Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

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