Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Eingeschränkte Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Stellung genommen.
• Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Rückzahlung von laufendem Arbeitslohn erst im Jahr der Rückzahlung einkunftsmindernd berücksichtigt wird.
• Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?
Gegen das mit dem Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2007 eingeführte Werkstorprinzip bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
• Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung
Auch ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, das der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse dient, berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
• Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug sind auch im abgekürzten Zahlungsweg als Werbungskosten abziehbar.
• Aufwendungen für Fachkongresse als Werbungskosten
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn private Interessen nicht ins Gewicht fallen.
• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
• Aktien gehören nicht zu Abfindung
Ein in einem Aufhebungsvertrag vereinbarter Verzicht auf Rückübertragung von Aktien führt nicht zu erneuten Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.
• Erste Klagen gegen Kürzung der Pendlerpauschale anhängig
Mehrere Klagen erheben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale.
• Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.

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