Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
• Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
• Abzug von Ausbildungskosten auf Umwegen
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
• Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
• Bürgschaftsleistung als Werbungskosten
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
• Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.
• Entfernungspauschale für längeren Arbeitsweg
Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.
• Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Paaren
Das Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert.
• Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.
• Höhere Minijob-Grenze geplant
Minijobber sollen zukünftig bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen, wobei ein Termin für diese Anhebung noch nicht fessteht.

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