Selbständige und Unternehmer

• Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.
• Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Mieten für Messestände
Ein angemieteter Messestand hat nicht die für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung notwendige Eigenschaft als fiktives Anlagevermögen des Betriebs.
• Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken an die Umsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2020 angepasst.
• Finanzamt erhält Mitteilung über staatliche Corona-Hilfen
Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.
• Überbrückungshilfe bis Dezember verlängert
Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen.
• Bundesfinanzhof bestätig Unpfändbarkeit der Soforthilfe
Der Bundesfinanzhof teilt die Ansicht bestimmter Finanzgerichte, dass die Soforthilfe - und damit auch die anschließende Überbrückungshilfe - unpfändbar ist.
• Antragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert
Die Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.
• Härtefallregelungen zur Umrüstung von Kassen
Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.
• Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten.
• Behandlung der Investitionszulage bei Überentnahmen
Bei der Prüfung, ob nicht abziehbare Schuldzinsen vorliegen, ist nicht der steuerliche, sondern der bilanzielle Gewinn entscheidend.

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