Existenzgründer

• Gewerbesteuer-Verlustvorträge in der Gründungsphase
Als Existenzgründer sollten Sie darauf achten, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren.
• Planung des neuen Unternehmens
Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.
• Ansparrücklagen
Ansparrücklagen können bereits vor dem Vorhandensein eines Betriebes gebildet werden.
• Wahlrechte bei Betriebs- und Privatvermögen nutzen
Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.
• Steuervorteile durch abweichendes Wirtschaftsjahr
Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.
• Keine GbR mit beschränkter Haftung
Die Konstruktion einer GbR mit beschränkter Haftung ist nicht zulässig.

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