Existenzgründer

• Dokumentation einer Investitionsabsicht
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.
• Stammeinlagen bei Kapitalgesellschaften
Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.
• Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages
Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
• Pünktliche Zahlung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.
• Gewerbesteuerpflicht einer Freiberuflergesellschaft
Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
• Änderungen für Unternehmer und Freiberufler
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
• Fehlende Steuernummer kostet den Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
• Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags
Wurde die Investition schon vor Abgabe der Steuererklärung durchgeführt, ist die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags im Einspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr möglich.
• Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
• Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.

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