Einkommensteuer - Immobilien

Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung (3.8.13)
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht (1.8.13)
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung (1.7.13)
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.
Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte (1.7.13)
Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.
Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten (1.7.13)
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen.
Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer (5.6.13)
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Langjähriger Leerstand einer Wohnung (1.6.13)
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht.
Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten (1.6.13)
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage.
Zinsen nach Immobilienverkauf als nachträgliche Werbungskosten (1.5.13)
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.
Rentabilitätsminderung rechtfertigt keine Sonderabschreibung (1.4.13)
Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie.

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