Umsatzsteuer

Urteilsvorschau für das laufende Jahr (31.3.17)
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Anforderungen an rückwirkende Rechnungsberichtigung (1.3.17)
Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nur dann ohne Probleme möglich, wenn die ursprüngliche Rechnung zumindest die Mindestangaben enthält, die für eine Rechnung notwendig sind.
Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung (1.3.17)
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Überlassung von Praxisräumen an Ärzte (4.1.17)
Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen (31.10.16)
Aus den Ausgaben für einen Sportwagen ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich, wenn die Ausgaben aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Umstände ein unangemessener Repräsentationsaufwand sind.
Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung (31.10.16)
Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht (31.10.16)
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler (31.10.16)
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften (30.9.16)
Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.
Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig (31.8.16)
Auch wenn das Hotel keine Parkgebühren für seine Parkplätze erhebt, sind die anteiligen kalkulatorischen Kosten für die Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.

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