Wirtschaftsrecht

Strafen wegen verletzter Publizitätspflichten
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Minderheitsgesellschaftern einer GmbH drohen Nachforderungen
Eine Stimmrechtsbindung führt nur dann zur Befreiung eines Minderheitsgesellschafters von der Sozialversicherungspflicht, wenn sie im Gesellschaftsvertrag verankert ist.
Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016
Das Bürokratieentlastungsgesetz als auch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wirken sich ab 2016 auf den Aufbau und Umfang der Bilanz sowie auf die Pflicht zur Bilanzierung aus.
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen
Im Juli ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet und verkündet worden, das neben einer Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften zahlreiche weitere Änderungen bei der Bilanzierung bringt.
Warnung vor kostenpflichtigem Angebot für eine UStIdNr
Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.
Schenkung eines Firmenanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.
Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Die Bundesregierung hat jetzt den Regierungsentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht beschlossen.
Besseres Finanzierungsangebot für Gründer und junge Unternehmen
Die KfW verbessert ihr Förderangebot für Existenzgründer und junge Unternehmen, die nun zwei Jahre länger den Gründerkredit beantragen können.
Neue Verzugspauschale und besserer Gläubigerschutz
Seit dem 29. Juli 2014 haben Gläubiger in Handelsgeschäften Anspruch auf einen höheren Verzugszins und eine Verzugspauschale von 40 Euro.

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