Personal, Arbeit und Soziales

Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn

Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar

Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Sachbezugswert für Zuschüsse zu Mahlzeiten

Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet

Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn


« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück