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Wirtschaftsverbände fordern Rücknahme der neuen Abschreibungsfristen

DAG will dagegen an so genannten AfA-Tabellen festhalten

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die Bundesregierung gedrängt, die seit Jahreswechsel verlängerten Abschreibungsfristen umgehend wieder zu verkürzen. Die Änderungen in den Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) seien "mit völlig sachfremden Argumenten begründet" worden; teilweise fühle sich die Wirtschaft "grob getäuscht", erklärte der Steuerexperte des des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Jürgen Müller-Seils, am Montag in Berlin. Mit dem BDI lehnten auch der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) die neuen Regelungen ab. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft forderte dagegen, daran festzuhalten.

Der Chef des Finanz- und Steuerausschusses im ZVEI, Christian Brunke, warf dem Bundesfinanzministerium vor, mit "Milchmädchenrechnungen" einzelne Wirtschaftsgüter zu isolieren. Dies zeuge "von einer ausgesprochenen Realitätsferne, denn die Unternehmen - nicht nur in der Elektroindustrie - investieren doch kontinuierlich". Die Abschreibungsverschlechterungen kosteten allein seine Branche mit kurzen Produktlebenszyklen und einem Investitionsvolumen von zwölf bis 13 Milliarden Mark (gut 6,1 bis gut 6,6 Milliarden Euro) pro Jahr rund einen halben Prozentpunkt Umsatzrendite. Müller-Seils betonte, die Industrie vertraue "nach wie vor auf das mehrfach gegebene Kanzlerwort und die Festlegung des Gesetzgebers, die Steuerlast der Unternehmen durch die geänderten Abschreibungsbedingungen um nicht mehr als 3,5 Milliarden Mark zu erhöhen".

VDA-Steuerexperte Lutz Geschwandtner erklärte, die steuerliche Mehrbelastung drücke auf die erwartete Markterholung bei Autos. Angesichts "sich eher kontinuierlich verkürzender Innovationszyklen, die bei Kraftfahrzeugen vor allem aus sicherheits- und umweltbedingten Gründen erforderlich sind", sei eine Verlängerung der Abschreibungsfristen kontraproduktiv. In vielen Ländern Europas seien die Abschreibungsfristen von Nutzfahrzeugen inzwischen deutlich kürzer als in Deutschland.

Die stellvertretende DGA-Chefin Ursula Konitzer erklärte dagegen, "die Verlängerung der Abschreibungsfristen führe "nur vorübergehend zu einer Mehrbelastung der Unternehmen, in späteren Jahren dagegen zu höheren Abschreibungsbeträgen". Die "geringe steuerliche Mehrbelastung, die die Unternehmen zunächst trifft" werde durch "die erheblichen Steuersatzsenkungen um ein Vielfaches überkompensiert", argumentierte Konitzer. Dies verbessere die Investitionsbedingungen und damit die Chancen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wesentlich.

Die Mehrbelastung für die Unternehmen ist Teil der Gegenfinanzierung der im Sommer verabschiedeten Steuerreform. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums soll allein die Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) knapp zwei Milliarden Mark Mehreinnahmen erbringen, weitere Branchentabellen werden diese Mehreinnahmen auf annähernd 3,45 Milliarden Mark erhöhen. Damit würden die von Schröder zugesagte Grenze von 3,5 Milliarden Mark eingehalten.

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