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JÜRGEN RÖSCH
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Pay-TV-Abo als Werbungskosten

Für einen Fußballtrainer kann auch ein Bundesliga-Abo zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören, wenn die berufliche Nutzung nachgewiesen wird.

Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. Der Bundesfinanzhof hat allerdings klargestellt, dass eine weit überwiegende berufliche Nutzung nachzuweisen ist.

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