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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Fiktiver Gewerbesteuerabzug für andere Einkünfte ist unzulässig

Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte. ...mehr...

Steueränderungen für Privatleute und Familien

Neben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen. ...mehr...

Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen

Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war. ...mehr...

Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte

Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden. ...mehr...

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Bundesfinanzministerium hat den schon länger geplanten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht. ...mehr...

Austausch von Steuerinformationen mit den Niederlanden

Deutschland wird ab 2015 mit den Niederlanden regelmäßig verschiedene steuerrelevante Informationen austauschen, insbesondere soweit es grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten angeht. ...mehr...

Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung

Wenn das Finanzamt die Steuer jahrelang zu niedrig festsetzt, darf es nicht einfach die bestandskräftigen Bescheide nachträglich mit der Begründung ändern, dass der Fehler erst so spät entdeckt wurde, weil die vom Steuerzahler ursprünglich vorgelegten Unterlagen inzwischen vernichtet wurden. ...mehr...

Spätere Korrektur bei Versehen in elektronischer Steuererklärung

Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann. ...mehr...

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