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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Schenkung und Darlehensgewährung

Die steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrages, dem eine Schenkung vorausgegangen ist, richtet sich danach, ob der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. ...mehr...

Mitwirkung von Veranlagungsstelle und Außenprüfung

In Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen sind die Veranlagungsstellen und die Außenprüfung der Finanzämter zur Mitwirkung verpflichtet. ...mehr...

Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein. ...mehr...

Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung

Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben. ...mehr...

Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen

Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor. ...mehr...

Testierfreiheit des Erblassers

Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit. ...mehr...

Immobilienvermögen steuerfrei übertragen

Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden. ...mehr...

Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer

Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern. ...mehr...

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