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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Erbschaft und Schenkung

Zinsloses Darlehen ist keine mittelbare Grundstücksschenkung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zinsloses Darlehen keine mittelbare Grundstücksschenkung ist. ...mehr...

Missbräuchliche Abfindung von Pflichtteilsansprüchen

Die Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert. ...mehr...

Erbschaftsteuerersparnis durch Güterstandsschaukel

Durch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen. ...mehr...

Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein

Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden. ...mehr...

Die Finanzplanung der Großen Koalition

Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. ...mehr...

Verlustabzug ist nicht vererbbar

Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. ...mehr...

Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung

Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. ...mehr...

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. ...mehr...

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