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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten. ...mehr...

Erfüllung einer Pflichtteilsschuld als entgeltliches Rechtsgeschäft

Die Finanzverwaltung hat die Auffassung der Rechtsprechung übernommen: Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft. ...mehr...

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung

Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben. ...mehr...

Erbschaft für den Gewerbebetrieb

Eine für Ihren Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft führt zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme. ...mehr...

Insolvenz schadet Erbschaftsteuerbonus

Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. ...mehr...

Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken

Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt. ...mehr...

Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus

Die Übernahme von Verbindlichkeiten, die die Erbquote übersteigen, können nicht als Anschaffungskosten berücksichtigt werden. ...mehr...

Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Erbschaftsteuer

Da die Erbschaftsteuer nicht den Sollertrag eines Vermögens besteuert, kann sich ein Steuerzahler auch nicht auf den Halbteilungsgrundsatz berufen. ...mehr...

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