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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Vermögenswirksame Leistungen sind Einkünfte

Vermögenswirksame Leistungen Ihres Kindes sind als eigene Einkünfte des Kindes einzustufen. ...mehr...

Vermögen von behinderten Kindern

Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen. ...mehr...

Kein Kindergeld nach Heirat des Kindes

Der Kindergeldanspruch entfällt grundsätzlich mit der Heirat Ihres Kindes ab dem auf die Heirat folgenden Monat. ...mehr...

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. ...mehr...

Kindergeldanspruch während Zivil- oder Wehrdienst

Während des Zivil- und Wehrdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. ...mehr...

Bindungswirkung von Kindergeldbescheiden

Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe. ...mehr...

Überschreiten des Jahresgrenzbetrags

Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung. ...mehr...

Unterhaltszahlung bei Zweitausbildung

Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. ...mehr...

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