Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt. ...mehr...

Steuerklassenwahl als Gestaltungsmissbrauch

Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren. ...mehr...

Immobilienkauf vom Exgatten

So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei. ...mehr...

Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007. ...mehr...

Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes

Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. ...mehr...

Ausschluss der Mitversicherung von Kindern verfassungsgemäß

Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern. ...mehr...

Grundstücksübertragung bei eingetragenen Lebenspartnern

Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist. ...mehr...

Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück