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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Einkommensteuer - Immobilien

Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

Die wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen muss nicht zwingend einen Missbrauch der steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. ...mehr...

Förderzeitraum bei Anschaffung einer nicht bewohnbaren Wohnung

Beim Erwerb einer nicht bewohnbaren Wohnung beginnt der Förderzeitraum erst mit dem Jahr der Bezugsfähigkeit. ...mehr...

Abzug von Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben

Auch Schuldzinsen für ein gescheitertes Bauvorhaben können als Werbungskosten abgezogen werden. ...mehr...

Obergrenze für das Damnum

Für den Werbungskostenabzug eines Damnums gilt ab diesem Jahr eine neue Obergrenze von 5 % des Darlehensbetrags. ...mehr...

Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Um den Schuldzinsenabzug bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes vornehmen zu können, müssen Sie das Darlehen gezielt dem vermieteten Teil zuordnen. ...mehr...

Längere Spekulationsfrist ist wohl verfassungswidrig

Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig. ...mehr...

Abbruch eines selbstgenutzten Gebäudes

Aufwendungen für den Abbruch eines selbst genutzten Gebäudes sind Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes. ...mehr...

Anschaffungsnaher Aufwand

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde die alte Verwaltungsauffassung zum anschaffungsnahen Aufwand im Gesetz festgeschrieben. ...mehr...

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