Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Immobilien

Weitere Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer

Nordrhein-Westfalen hat die Grunderwerbsteuer auf 5 % erhöht, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen bald nachziehen. ...mehr...

Ablösung eines Erbbaurechts

Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar. ...mehr...

Neue Entscheidungen zur Drei-Objekt-Grenze

Der Bundesfinanzhof hat zwei neue Urteile zum gewerblichen Grundstückshandel gefällt. ...mehr...

Bundesrat blockiert Steuererleichterungen

Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt. ...mehr...

Immobilienkauf vom Exgatten

So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei. ...mehr...

Grundstücksübertragung bei eingetragenen Lebenspartnern

Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist. ...mehr...

Steueranreize für die Wohngebäudesanierung

Durch ein neues Gesetz werden ab 2012 energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden steuerlich gefördert. ...mehr...

Beteiligung an einer Ferienimmobiliengesellschaft

Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück