Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Immobilien

Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung

Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert. ...mehr...

Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte

Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen. ...mehr...

Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten

Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen. ...mehr...

Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer

Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert. ...mehr...

Langjähriger Leerstand einer Wohnung

Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht. ...mehr...

Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten

Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage. ...mehr...

Zinsen nach Immobilienverkauf als nachträgliche Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar. ...mehr...

Rentabilitätsminderung rechtfertigt keine Sonderabschreibung

Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück