Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Selbständige und Unternehmer

Getrennte Aufzeichnung von Geschenken

Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein. ...mehr...

Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden. ...mehr...

Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsübertragung

Auch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich. ...mehr...

Übergang zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe

Wenn bei einem Betrieb im Lauf der Zeit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt, kann das Finanzamt von einem Einnahme-Überschuss-Rechner nicht einfach die Aufstellung einer Abschlussbilanz verlangen. ...mehr...

Künstlersozialabgabe sinkt 2017 auf 4,8 %

Im kommenden Jahr wird die Künstlersozialabgabe 0,4 % niedriger liegen als 2016. ...mehr...

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit

Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien. ...mehr...

Neue Kassenvorschriften schon ab 2017

Ab 2020 wird der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Aber schon 2017 gelten verschärfte Vorschriften für alte Registrierkassen. ...mehr...

Aufwandsentschädigung eines Schöffen ist steuerpflichtig

Die Aufwandsentschädigungen, die ein Schöffe für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück