Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Umsatzsteuer

Steuerbefreiung von Musikunterricht

Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt. ...mehr...

Zeitpunkt der Vereinnahmung bei einer Überweisung

Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an. ...mehr...

Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische Land- und Forstwirtschaft

Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist. ...mehr...

Was sich 2024 (bisher) geändert hat

Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. ...mehr...

Höherer Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2024

Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert. ...mehr...

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Das Bundesfinanzministerium hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs akzeptiert, demzufolge der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Vermietung nicht voraussetzt, dass die vermieteten Wohn- und Schlafräume in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude liegen. ...mehr...

Vorabhinweise zur Einführung der e-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben. ...mehr...

Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Nicht in allen Fällen ist ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zu zahlen. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück