Entwurf einer kohlendioxidbasierten Kraftfahrzeugsteuer

Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.

Anfang Dezember hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die Umstellung auf eine kohlendioxidbezogene Kraftfahrzeugsteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2009 gelten soll. Diese Eckpunkte werden noch mit den Bundesländern abgestimmt, da sie die Erträge aus der Steuer erhalten. Im ersten Halbjahr 2008 soll dann ein Gesetzentwurf vorliegen. Zunächst ist die Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals zugelassenen Pkws auf eine kohlendioxid- und schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten vorgesehen:

Für die am 31. Dezember 2008 bereits zugelassenen Pkw soll die bisherige hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung fortgeführt werden, allerdings mit folgenden Änderungen

Schließlich ist noch eine Übergangsregelung geplant: Für verbrauchsarme Pkw der Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses (5. Dezember 2007) und dem 31. Dezember 2008 erstmals zugelassen werden, soll die Steuer ebenfalls nach den neuen kohlendioxidbezogenen Kriterien erhoben werden, wenn diese Besteuerung vergleichsweise niedriger ist.



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