Auto und Verkehr
Wer in der Dunkelheit mit normaler Geschwindigkeit auf einen auf der Straße liegenden Reifen auffährt, muss sich kein Mitverschulden am Unfall vorwerfen lassen.
Autofahrer dürfen zwar auch barfuß fahren, müssen allerdings bei einem Unfall damit rechnen, dass ihnen ein Mitverschulden angelastet wird.
Fußgänger, die bei Rot eine mehrspurige Straße überqueren, müssen grundsätzlich den vollen Schaden alleine tragen.
Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträglich noch erhöhen kann.
Wer einen Unfall nicht bemerkt, macht sich nach neuerer Rechtsprechung nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er sich vom Unfallort entfernt.
Radrennfahrer verlieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie auf öffentlichen Straßen ohne Schutzhelm unterwegs sind und eine Kopfverletzung erleiden.
Wer nach einem Unfall Alkohol konsumiert, um eine bereits zum Unfallzeitpunkt vorhandene Alkoholisierung zu vertuschen, verliert seinen Versicherungsschutz.
Akzeptiert ein Parkautomat eine Münze nicht, müssen Sie sich anderes Kleingeld beschaffen.
Der Halter eines abgeschleppten Fahrzeugs erhält dieses nur gegen Zahlung der Abschleppkosten oder Hinterlegung einer ausreichenden Sicherheit wieder.
Ein zu geringer Abstand zu einem geparkten Fahrzeug kann auch dann zu einer Mithaftung führen, wenn dessen Fahrer die Wagentüre unmittelbar öffnet und dadurch den Unfall verursacht.
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