Arbeitsrecht

Pauschaler Schadensersatz auch für verspätete Lohnzahlungen
Die Regelung, dass der Gläubiger bei einer verspäteten Zahlung einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro verlangen kann, greift auch bei verspäteten Lohnzahlungen.
Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Voraussichtlicher Mindestlohn ab 2017 liegt bei 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat sich nach aktuellen Berichten auf eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 um 0,34 Euro pro Stunde geeinigt.
Berechnung von Zuschlägen beim Mindestlohn
Liegt der vertraglich vereinbarte Grundlohn unter dem Mindestlohn, sind Zuschläge in der Regel auf Basis dieses Grundlohns zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Nachtarbeitszuschlägen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar
Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.
Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet
Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.
Änderung bei der Mindestlohndokumentation
Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.
Lockerung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit
Der gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen.
Überblick zum Mindestlohn ab 2015
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.

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