Modernisierung des Bilanzrechts

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.

Im Bundesjustizministerium arbeitet man momentan an einem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Dessen Ziel ist einerseits die Reduzierung von Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Andererseits sollen auch die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) entrümpelt und an internationale Rechnungslegungsstandards angeglichen werden, sodass die Bilanzen nach HGB aussagekräftiger werden. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Der Referentenentwurf des BilMoG wird derzeit von den Bundesministerien diskutiert, dann beginnt das Gesetzgebungsverfahren. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, können teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.



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