Änderungen im Verbraucherschutzrecht

Am dem 1. Januar 2007 gelten für den Verbraucherschutz zahlreiche neue Regelungen.

Noch im Dezember 2006 hat der Europäische Gerichtshof die EG-Richtlinie über das EU-weit geltende Tabakwerbeverbot für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen die von der Bundesrepublik erhobene Nichtigkeitsklage ab und verpflichteten den deutschen Gesetzgeber, die bereits Anfang 2005 abgelaufene Umsetzungsfrist einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2007 darf für Tabakwaren nun auch in Deutschland nur noch auf Plakaten und in Kinos geworben werden. In Zeitungen, Zeitschriften und im Internet ist eine Werbung dagegen grundsätzlich untersagt.

Auch können Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mittels eines Altersnachweises erworben werden. In die Chips der EC-Karten, die künftig zum Bezahlen am Automaten erforderlich sind, ist daher ein Jugendschutzmerkmal mit dem Alter des Karteninhabers eingebracht.

Weiterhin ist der Verbraucherschutz im Zusammenhang mit sogenannten Mehrwertdienstrufnummern, den bekannten 0180- und 0190-Nummern, gestärkt worden:

Schließlich müssen Hersteller und Importeure ab dem 1. Januar 2007 auch Altfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, kostenlos zurücknehmen.



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