Werbung nur mit objektiven Auszeichnungen

In Werbeanzeigen dürfen nur Auszeichnungen verwendet werden, die in neutralen Klassifizierungsverfahren erlangt worden sind.

Wirbt ein Hotel mit Sternen oder anderen Auszeichnungen, müssen diese auch von einer neutralen Stelle für die Qualität verliehen worden sein. Andernfalls liegt ein Fall der irreführenden Werbung vor, wie nunmehr das Landgericht Lübeck entschieden hat. Die in der Werbung angegebenen vier Sterne waren nicht das Ergebnis einer unabhängigen Klassifizierung, sondern vielmehr vom Hotelbetreiber nach eigener Einschätzung "verliehen" worden. Den Richtern genügte dabei auch nicht der entsprechende im Kleingedruckten angebrachte Hinweis, da die Angabe von Sternen zunächst immer auf eine entsprechende objektive Beurteilung schließen lässt.



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