Änderungen beim Arbeitslosengeld II

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten für Empfänger des Arbeitslosengelds II erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst. Weiterhin werden einige staatliche Leistungen nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt.

Auch wenn die angehenden Koalitionäre in Berlin derzeit noch über weitere Änderungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) verhandeln, gab es bereits zum 1. Oktober 2005 erste Korrekturen am Hartz-IV-Gesetz. So dürfen Empfänger des ALG II, die einer zulässigen Beschäftigung nachgehen, seit diesem Termin mehr von ihrem Verdienst behalten:

Außerdem werden folgende staatliche Leistungen und sonstigen Einkünfte zukünftig nicht mehr auf den Anspruch auf ALG II angerechnet:

Einmalige oder unregelmäßige Einnahmen werden zukünftig auf einen angemessenen Zeitraum - bei einmal im Jahr fließenden Einnahmen auf zwölf Monate - verteilt und entsprechend angerechnet.



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