Vortäuschung eines gewerblichen Verwendungszwecks

Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gelten nicht, wenn ein Verbraucher sich als Unternehmer ausgibt.

Ein Verbraucher, der sich beim Kauf als Unternehmer ausgibt und damit seinen Vertragspartner täuscht, kann sich nicht auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf berufen. Den sonst, so sieht es der Bundesgerichtshof, wären die Grundsätze von Treu und Glauben verletzt. Die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf sind also nur dann wirksam, wenn der Händler auch von einem Verbrauchergeschäft ausgeht oder ausgehen muss. Wer als Gewerbetreibender auftritt, muss sich später auch als solcher behandeln lassen.

Mit diesem Urteil ist die Klage eines Autokäufers gescheitert, der nachträglich den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen anfechten wollte. Obwohl er kein Unternehmer ist, hatte er sich beim Kauf als Unternehmer ausgegeben - wohl wissend, dass der Händler nur an andere Gewerbetreibende verkaufen wollte, bei denen er die Gewährleistung ausschließen kann. Als später Mängel auftauchten, gab er sich dann doch als Privatperson zu erkennen und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.



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