Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes

Die Regierungskoalition hat sich auf den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes geeinigt, der sich auf weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens erstreckt.

Die Bundesjustizministerin hat am 15. Dezember 2004 für die Regierungskoalition den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll im Januar 2005 in den Bundestag eingebracht werden und enthält zahlreiche Diskriminierungsverbote für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen.

So sind im Entwurf eine ganze Reihe arbeitsrechtlicher Regelungen enthalten, die allerdings zu einem großen Teil schon gängige Praxis und in der Rechtsprechung verankert sind. Außerdem ist die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen, die Betroffene über ihre Rechte informieren, im Streitfall als Schlichtungsstelle fungieren und Antidiskriminierungsmaßnahmen fördern soll. Notwendig wurde der Gesetzentwurf unter anderem, weil die Bundesrepublik einige EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen muss.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind folgende Regelungen vorgesehen:

Auch im Zivilrecht ist die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zukünftig sanktioniert. Zulässig bleiben auch weiterhin Unterscheidungen, die auf einem sachlichen Grund beruhen. Das Bundesjustizministerium hat eine Reihe von Beispielen für Änderungen im Zivilrecht veröffentlicht:



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