Reform des Bilanzrechts

Nach zweijähriger Beratung ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren umgesetzt worden.

Im Verlauf der rund zweijährigen Beratungen hat die große Reform des Bilanzrechts einige Änderungen durchlebt. Vor allem die aktuelle Finanzkrise hat im endgültigen Gesetz ihre Spuren hinterlassen. Von einigen Reformvorhaben ist deshalb nicht mehr viel übrig geblieben. Trotzdem handelt es sich um die größte Reform des deutschen Bilanzrechts seit mehr als zwanzig Jahren.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) war mit zwei Zielen angegangen worden: Durch die Reduzierung von Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten sollten vor allem kleine Unternehmen entlastet werden. Andererseits sollten auch die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) entrümpelt und an internationale Rechnungslegungsstandards angeglichen werden, sodass die Bilanzen nach HGB aussagekräftiger werden. Dies sind die wichtigsten Änderungen durch das BilMoG:

Die Änderungen des BilMoG treten in zwei Phasen in Kraft: Während die Bilanzierungserleichterungen (Buchführungspflichtgrenze und Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen) bereits rückwirkend für alle nach dem 31. Dezember 2007 beginnenden Geschäftsjahre gelten, sollen die übrigen Änderungen erst für Geschäftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Ein Unternehmen kann sich auch entscheiden, diese Änderungen bereits für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2008 anzuwenden, allerdings nur insgesamt. Außerdem muss diese Entscheidung im Anhang vermerkt sein.



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