Erben und Vererben

Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Erbschaftsteuer
Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt.
Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Missbräuchliche Abfindung von Pflichtteilsansprüchen
Die Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert.
Erbschaftsteuerersparnis durch Güterstandsschaukel
Durch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen.
Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein
Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.
Verlustabzug ist nicht vererbbar
Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs
Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus.
Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers
Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.
Kein Zwang zur Annahme einer Erbschaft
Auch ein Sozialhilfeempfänger darf eine Erbschaft ausschlagen, selbst wenn er damit auf die Möglichkeit verzichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

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