Kaufleute und Gesellschaften
Die Vorstandsmitglieder einer AG müssen bei bewusst falschen Ad-hoc-Mitteilungen den gesamten Kaufpreis an die geschädigten Anleger zurück erstatten.
Betreiber von Internet-Auktionsplattformen sind verpflichtet, wirksam gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und Wiederholungen technisch zu begegnen.
Vor der Klage gegen einen Gesellschaftsbeschluss muss nur dann eine Abmahnung erfolgen, wenn diese auch zumutbar ist.
Daten aus einer urheberrechtlich geschützten Datenbank dürfen nur mit Zustimmung weiterverwendet werden.
Die Verwendung eines Portraitfotos eines engagierten Künstlers für Werbezwecke ist grundsätzlich nur mit dessen Einverständnis zulässig.
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.
Die Klage einer GmbH & Co. KG ist auch zulässig, wenn die Klageschrift keinen Hinweis auf die Vertretung der Gesellschaft und der Komplementär-GmbH enthält.
Die Haftung der Deutschen Post AG für ins Ausland gehende Wertpakete ist auf den angegebenen Wert beschränkt. Verzichtet der Absender auf eine Wertangabe, gilt zumindest bei Nachnahmesendungen der Nachnahmebetrag auch als Wertangabe.
Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke darf nur dann verweigert werden, wenn die Marke selbst in zumindest einem Mitgliedsstaat gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstößt.
Die Gesellschafter-Haftung bei einer in Deutschland nicht eingetragenen Limited entspricht nicht der Haftung bei einer noch nicht eingetragenen GmbH.
Übersicht -
Eine Seite zurück