MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Domain darf nicht ausschließlich aus Ziffern bestehen

Die DENIC muss keine allein aus Ziffern bestehende Second-Level-Domain registrieren.

Besteht eine Second-Level-Domain ausschließlich aus Ziffern, kann die DENIC deren Registrierung ablehnen. Denn durch die Verwendung einer reinen Ziffern-Domain besteht zur Überzeugung der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Verwechslungsgefahr mit IP-Adressen. Angesichts der möglichen Beeinträchtigungen des Datenverkehrs im Internet durfte die Registrierung abgelehnt werden.



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