MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

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Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet

Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Wie erwartet hat der Bundestag den Kompromiss der Großkoalitionäre zur Erbschaftsteuerreform am 27. November 2008 beschlossen. Am 5. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat dem Gesetz sein Plazet gegeben, womit die Reform wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Mit dem Reformgesetz werden nicht nur die Freibeträge, sondern teilweise auch die Steuersätze deutlich angehoben.



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