MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Impressum auch im Forum
Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.
Wer die eigene Verkaufsseite im Internet in einer Internet-Plattform bewirbt, muss auch dort sein vollständiges Impressum einfügen. Denn die Haftung für die Richtigkeit der eingestellten Inhalte trifft in diesem Fall nicht nur den Forenbetreiber, sondern auch den Werbenden selbst, so das Oberlandesgericht Düsseldorf.
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