MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Einmaliges Anmailen ist zulässig

Die Zusendung von Werbe-eMails ohne vorherige Aufforderung ist zulässig, wenn die weitere Zusendung von eMails von einer aktiven Mitwirkung des Empfängers abhängig ist.

Die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-eMails rechtfertigt zumindest dann keine Unterlassungsklage, wenn der Absender die weitere Zusendung von eMails von der ausdrücklichen Zustimmung des Empfängers abhängig macht. In einem solchen Fall sehen die Richter am Amtsgericht München keine unzumutbare Belästigung für den Empfänger, aus der sich bereits nach Erhalt der ersten eMail ein Unterlassungsanspruch ergeben könnte. Das versendende Unternehmen hatte die Zusendung weiterer eMails davon abhängig gemacht, dass der Empfänger der ersten eMail über einen Link dies ausdrücklich wünscht. Soweit keine Reaktion erfolgt, wurden auch keine weiteren eMails an ihn verschickt. Natürlich können andere Gerichte auch anders entscheiden, doch dieses Urteil entspricht im Wesentlichen der momentanen Mehrheitsmeinung.



Übersicht - Eine Seite zurück


Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.